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BGB � 1156 Rechtsverh�ltnis zwischen Eigent�mer und neuem Gl�ubiger

BGB � 1156 Rechtsverh�ltnis zwischen Eigent�mer und neuem Gl�ubiger

[ Auszug: Die f�r die �bertragung der Forderung geltenden Vorschriften der �� 406 bis 408 finden auf das Rechtsverh�ltnis zwischen dem Eigent�mer und dem neuen Gl�ubige ... ]